Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Vertragsbedingungen für Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von kozbach HEALTH & CARE, Klemens Fischer.
kozbach HEALTH & CARE
Klemens Fischer
Sieggraben 231
7223 Sieggraben
Österreich
E-Mail: bestellung@kozbach.com
Telefon: +43 (0)2621 21500-0
Fax: +43 (0)2621 21500-90
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge, Bestellungen, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen
kozbach HEALTH & CARE, Klemens Fischer, Sieggraben 231, 7223 Sieggraben, Österreich, nachfolgend „KOZBACH“ genannt,
und seinen Kunden.
1.2. Die AGB gelten insbesondere für Bestellungen über den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich sowie für sonstige Warenlieferungen und vereinbarte Leistungen von KOZBACH.
1.3. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein.
Verbraucher ist eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die das Rechtsgeschäft im Rahmen ihres Unternehmens abschließt.
1.4. Bestimmungen dieser AGB, die ausdrücklich nur für Unternehmer gelten, finden auf Verbraucher keine Anwendung.
1.5. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB, sofern sie wirksam in die Geschäftsbeziehung einbezogen wurden, auch für künftige gleichartige Bestellungen, Lieferungen und Geschäfte.
1.6. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs-, Bestell-, Liefer-, Zahlungs- oder sonstige Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn KOZBACH diesen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen eine Bestellung bearbeitet oder eine Lieferung ausführt.
Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn KOZBACH ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.7. Individuelle Vereinbarungen zwischen KOZBACH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1. Produktdarstellungen, Preislisten, Kataloge, Werbematerialien sowie Darstellungen im Onlineshop sind grundsätzlich unverbindlich und stellen noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2.2. Mit Abgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
2.3. Eine automatisierte Bestell- oder Eingangsbestätigung bestätigt grundsätzlich nur den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Annahme dar.
2.4. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
ausdrückliche Auftragsbestätigung,
Versandbestätigung,
Auslieferung der Ware,
Beginn der ausdrücklich vereinbarten Leistung oder
eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung von KOZBACH.
2.5. KOZBACH kann Bestellungen vor Vertragsabschluss insbesondere ablehnen bei:
fehlender Warenverfügbarkeit,
offensichtlichen Preis-, Schreib-, Rechen- oder Systemfehlern,
unvollständigen oder unrichtigen Kundendaten,
gesetzlichen oder behördlichen Lieferbeschränkungen,
begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
offenen und überfälligen Forderungen des Kunden.
2.6. Offensichtliche Schreib-, Rechen-, Druck-, Übertragungs-, Darstellungs- oder Preisfehler können vor Annahme einer Bestellung berichtigt werden.
2.7. Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch.
3. Produktangaben, Abbildungen und Eigenschaften
3.1. Produktabbildungen dienen der Darstellung der angebotenen Waren.
3.2. Geringfügige handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Form, Ausführung, Verpackung, Abmessung oder Gestaltung sind zulässig, soweit sie den bestimmungsgemäßen Gebrauch und den Wert der Ware nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.3. Angaben über Gewicht, Abmessungen, Inhaltsstoffe, Material, Anwendung und sonstige Eigenschaften beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Produktinformationen.
3.4. Eine besondere Eigenschaft gilt nur dann als Garantie oder verbindliche Zusicherung, wenn sie von KOZBACH ausdrücklich als solche bezeichnet wurde.
3.5. Produktbezogene Sicherheits-, Lagerungs-, Pflege-, Gebrauchs- und Anwendungshinweise sind vom Kunden zu beachten.
4. Mitwirkungspflichten und kundenseitig verursachte Verzögerungen
4.1. Soweit die ordnungsgemäße Bearbeitung eines Auftrags Angaben, Unterlagen, Entscheidungen, Bestätigungen, Genehmigungen oder sonstige Mitwirkung des Kunden erfordert, hat der Kunde diese vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
4.2. Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle für die Bearbeitung erforderlichen Angaben und Voraussetzungen vollständig vorliegen.
4.3. Kundenseitig verursachte Verzögerungen, insbesondere durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben, Unterlagen, Freigaben, Lieferadressen oder sonstige Mitwirkungshandlungen, verlängern vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
4.4. Bei Unternehmern können die durch eine solche Verzögerung verursachten notwendigen und angemessenen Mehrkosten, insbesondere zusätzliche Lager-, Bearbeitungs-, Transport-, Beschaffungs- oder Organisationskosten, gesondert verrechnet werden.
4.5. Kann eine Lieferung aus vom Unternehmer zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, können auch angemessene Kosten für Einlagerung, neuerliche Zustellung oder sonstigen Mehraufwand verrechnet werden.
5. Gesetzlich beschränkte oder regulierte Produkte
5.1. Soweit der Erwerb, die Verwendung, Weitergabe, Lagerung, Einfuhr oder Ausfuhr bestimmter Produkte gesetzlichen oder behördlichen Beschränkungen unterliegt, gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
5.2. Unternehmer bestätigen mit ihrer Bestellung, erforderliche gewerbliche oder sonstige behördliche Berechtigungen zu besitzen, soweit diese für den Erwerb oder das weitere Inverkehrbringen des betreffenden Produktes erforderlich sind.
5.3. KOZBACH ist nicht verpflichtet, eine Lieferung auszuführen, wenn dadurch gegen zwingende gesetzliche, behördliche, außenwirtschaftliche oder sanktionsrechtliche Vorschriften verstoßen würde.
6. Preise
6.1. Es gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise.
6.2. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
6.3. In Händlerbereichen, B2B-Preislisten und ausdrücklich an Unternehmer gerichteten Angeboten können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.
6.4. Versand-, Verpackungs-, Speditions-, Zoll-, Einfuhr- und sonstige Nebenkosten werden nach Maßgabe dieser AGB und der jeweiligen Bestellung zusätzlich verrechnet.
6.5. Preisangaben aus älteren Katalogen, Preislisten, Werbemitteln oder sonstigen Medien begründen keinen Anspruch auf Lieferung zu einem nicht mehr aktuellen Preis.
7. Preisänderungen bei Unternehmergeschäften
7.1. Bei bereits abgeschlossenen Verträgen sind vereinbarte Preise grundsätzlich verbindlich.
7.2. Bei länger laufenden B2B-Aufträgen, Rahmenvereinbarungen oder Leistungen mit späterem Ausführungszeitpunkt kann eine sachlich gerechtfertigte Preisanpassung erfolgen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren nach Vertragsabschluss erheblich verändern und eine entsprechende Anpassungsmöglichkeit vereinbart wurde.
7.3. Zu solchen Kostenfaktoren zählen insbesondere erhebliche Änderungen von:
Einkaufs- und Rohstoffpreisen,
Energiepreisen,
Verpackungskosten,
Transport- und Frachtkosten,
Zöllen und Abgaben,
Lohnkosten oder
relevanten Wechselkursen.
7.4. Preisanpassungen erfolgen nur im sachlich gerechtfertigten und nachvollziehbaren Umfang.
8. Rechnungslegung und Teilrechnungen
8.1. Rechnungen können, soweit gesetzlich zulässig, elektronisch übermittelt werden.
8.2. Unternehmer erklären sich mit der elektronischen Übermittlung von Rechnungen an die von ihnen bekannt gegebene E-Mail-Adresse einverstanden.
8.3. Bei Teillieferungen, umfangreicheren Aufträgen oder vereinbarten Leistungsabschnitten ist KOZBACH gegenüber Unternehmern berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.
8.4. Offensichtliche Unrichtigkeiten oder Abweichungen auf Rechnungen oder Lieferscheinen sind von Unternehmern unverzüglich nach Feststellung mitzuteilen.
9. Zahlungsbedingungen
9.1. Es gelten die im Onlineshop, Angebot, in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen.
9.2. Für Unternehmer gilt, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:
Zahlung innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug.
9.3. Ein Skontoabzug ist nur bei vollständiger und fristgerechter Bezahlung zulässig.
Bei bestehenden überfälligen Forderungen besteht kein Anspruch auf Skonto, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
9.4. Eine Zahlung gilt erst mit unwiderruflicher Gutschrift auf dem von KOZBACH angegebenen Konto als erfolgt.
9.5. Nicht vereinbarte Skonto-, Rabatt- oder sonstige Abzüge werden nicht anerkannt.
10. Zahlungsverzug
10.1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2. Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
10.3. KOZBACH ist gegenüber Unternehmern außerdem berechtigt, die gesetzliche Betreibungskostenpauschale sowie notwendige und angemessene darüber hinausgehende Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und Betreibungskosten geltend zu machen.
10.4. Bezahlt ein Unternehmer nicht vollständig oder nicht fristgerecht, kann KOZBACH weitere Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Forderungen aussetzen.
10.5. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherheiten
11.1. Verschlechtern sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmers erheblich oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, kann KOZBACH für noch offene Lieferungen oder Leistungen angemessene Sicherheiten oder Vorauszahlung verlangen, soweit gesetzlich zulässig.
11.2. Dies gilt insbesondere bei:
erheblichen Zahlungsrückständen,
wiederholtem Zahlungsverzug,
erfolglosen Mahnungen,
bekannt werdenden Exekutionsmaßnahmen,
bevorstehender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder
sonstigen Umständen, welche die Bezahlung gefährdet erscheinen lassen.
11.3. Bis zur Leistung der verlangten Sicherheit oder Vorauszahlung kann KOZBACH offene Lieferungen und Leistungen zurückhalten.
11.4. Leistet der Unternehmer trotz angemessener Aufforderung keine ausreichende Sicherheit oder Zahlung, kann KOZBACH, soweit gesetzlich zulässig, vereinbarte Zahlungsziele widerrufen, offene Forderungen fällig stellen und von noch nicht erfüllten Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten.
11.5. Der Unternehmer hat KOZBACH über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie über Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware unverzüglich zu informieren.
12. Lieferung und Lieferzeiten
12.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
12.2. Lieferzeitangaben sind grundsätzlich voraussichtliche Angaben und keine Fixtermine, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurde.
12.3. Nur ausdrücklich bestätigte Fixtermine sind verbindlich.
12.4. Verzögerungen aufgrund kundenseitig fehlender Mitwirkung verlängern Lieferfristen entsprechend.
12.5. Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Rechte bei Lieferverzug unberührt.
13. Selbstbelieferung und Warenverfügbarkeit
13.1. Die Lieferverpflichtung von KOZBACH steht, soweit gesetzlich zulässig, unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern KOZBACH mit dem Lieferanten ein entsprechendes Beschaffungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtlieferung nicht von KOZBACH zu vertreten ist.
13.2. Ist eine Ware nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, wird der Kunde entsprechend informiert.
13.3. Bereits geleistete Zahlungen für endgültig nicht lieferbare Waren werden nicht zurückerstattet.
13.4. Ein Ersatzprodukt wird ohne Zustimmung des Kunden geliefert.
14. Teil-, Rest- und Nachlieferungen
14.1. Gegenüber Unternehmern sind zumutbare Teil-, Rest- und Nachlieferungen immer zulässig und können gesondert fakturiert werden.
14.2. Nicht verfügbare Positionen können bei Unternehmerbestellungen als offene Position bestehen bleiben und nach Verfügbarkeit nachgeliefert werden.
14.3. Hinweise eines Unternehmers wie
„keine Nachlieferung“,
„nur Komplettlieferung“ oder
„offene Positionen streichen“
werden verbindlich, wenn sie von KOZBACH ausdrücklich bestätigt wurden.
14.4. Gegenüber Verbrauchern erfolgen Teillieferungen nur, soweit sie zumutbar sind. Durch von KOZBACH veranlasste Teillieferungen entstehen Verbrauchern ohne entsprechende Vereinbarung keine zusätzlichen Versandkosten.
15. Versand, GLS und Versandkosten
15.1. Der Standard-Paketversand erfolgt grundsätzlich über GLS Austria (General Logistics Systems Austria GmbH).
KOZBACH behält sich vor, einen anderen geeigneten Paket-, Kurier- oder Transportdienstleister einzusetzen.
Verbraucher (B2C)
15.2. Bei Verbrauchern erfolgt der Standard-Paketversand innerhalb des jeweils im Onlineshop ausgewiesenen Standard-Versandgebietes ab einem Bruttowarenwert von EUR 30,00 versandkostenfrei.
15.3. Unter EUR 30,00 gelten die im Onlineshop vor Abgabe der Bestellung ausgewiesenen Versandkosten.
Unternehmer (B2B)
15.4. Für Unternehmer erfolgt der Standard-Paketversand ab einem rabattierten Nettowarenwert von EUR 200,00 frei Haus, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
15.5. Bei einem rabattierten Nettowarenwert unter EUR 200,00 wird eine
Logistik-, Verpackungs- und Handlingpauschale von EUR 11,90 je Auftrag
verrechnet.
16. Speditions-, Sonder- und Frachtkosten
16.1. Speditionslieferungen sind von sämtlichen Frei-Haus- und Versandkostenfrei-Regelungen ausdrücklich ausgenommen.
16.2. Bei Lieferungen, die per Spedition erfolgen, werden immer die anfallenden Speditions-, Fracht- und gegebenenfalls Nebenkosten gesondert verrechnet, unabhängig vom Warenwert.
16.3. Dies betrifft insbesondere:
Palettenlieferungen,
Sperrgut,
besonders schwere Waren,
großvolumige Waren,
Gefahrgut,
transportempfindliche Waren sowie
sonstige Waren, die nicht im üblichen Paketversand befördert werden können.
16.4. Expresslieferungen, besondere Zustellanforderungen, besondere Transportversicherungen sowie sonstige Sonderleistungen werden zusätzlich verrechnet.
16.5. Bei Verbrauchern werden zusätzliche zwingend anfallende Speditions- und Transportkosten vor Abgabe der verbindlichen Bestellung bekannt gegeben.
17. Gefahrübergang
17.1. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen über den Gefahrübergang.
17.2. Bei Unternehmergeschäften geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Frachtführer, Spediteur, Paketdienst oder sonstigen Transporteur auf den Kunden über, soweit gesetzlich zulässig.
17.3. Verlangt ein Unternehmer eine besondere Transportversicherung, trägt er die hierfür anfallenden zusätzlichen Kosten.
18. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
18.1. Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von KOZBACH verlängern Liefer- und Leistungsfristen für die Dauer und im Umfang der jeweiligen Beeinträchtigung.
18.2. Dazu zählen insbesondere:
Naturkatastrophen,
Feuer und Überschwemmungen,
Epidemien und Pandemien,
Krieg und Terror,
Embargos,
behördliche Maßnahmen,
Streiks,
erhebliche Energie- oder Rohstoffengpässe,
Transport- und Verkehrsunterbrechungen,
erhebliche Lieferkettenstörungen,
Ausfälle wesentlicher Lieferanten oder
schwerwiegende Cyber- oder IT-Störungen,
sofern KOZBACH diese Umstände nicht zu vertreten hat.
18.3. Bei länger andauernden oder dauerhaft bestehenden Hindernissen kann KOZBACH gegenüber Unternehmern vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.
18.4. Bereits geleistete Zahlungen für dauerhaft nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
18.5. Zwingende Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
19. Eigentumsvorbehalt
19.1. Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Klemens Fischer, kozbach PHARMA.
19.2. Gegenüber Unternehmern behält sich KOZBACH das Eigentum an gelieferter Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor, soweit gesetzlich zulässig.
19.3. Der Unternehmer hat Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
19.4. Pfändungen, Beschlagnahmen, Insolvenzverfahren oder sonstige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind KOZBACH unverzüglich mitzuteilen.
19.5. Die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bleibt zulässig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
19.6. Gerät ein Unternehmer in Zahlungsverzug, ist KOZBACH im gesetzlich zulässigen Umfang berechtigt, noch vorhandene unbezahlte Vorbehaltsware zurückzufordern.
19.7. Die Rücknahme von Vorbehaltsware gilt nicht automatisch als Rücktritt vom Vertrag. Ein Rücktritt wird von KOZBACH gegebenenfalls gesondert erklärt.
19.8. Der Wert berechtigt zurückgenommener Ware ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf bestehende Forderungen anzurechnen.
20. Stornierung durch Unternehmer
20.1. Unternehmer haben kein allgemeines Recht, bereits angenommene Aufträge oder Bestellungen einseitig zu stornieren.
20.2. Eine Stornierung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von KOZBACH möglich.
20.3. Stimmt KOZBACH einer Stornierung zu, werden bereits erbrachte Leistungen sowie bereits entstandene Fremd-, Beschaffungs-, Transport- und sonstige unmittelbar auftragsbezogene Kosten verrechnet.
20.4. Zusätzlich kann KOZBACH gegenüber Unternehmern eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Netto-Auftragswertes verrechnen.
20.5. Dem Unternehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass KOZBACH durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. KOZBACH bleibt umgekehrt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
20.6. Diese Stornoregelung gilt nicht für zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern.
21. Retouren von Unternehmern
21.1. Freiwillige Rückgaben und Retouren von Unternehmern bedürfen der vorherigen Zustimmung von KOZBACH.
21.2. Nicht genehmigte oder unfrei zurückgesandte Ware kann zurückgewiesen werden.
Die bloße Rücksendung begründet keinen Anspruch auf Gutschrift oder Rückerstattung.
21.3. Bereits kommissionierte, reservierte, speziell beschaffte, versandte oder nachgelieferte Waren können von freiwilliger Rücknahme ausgeschlossen werden.
21.4. Aktions-, Sonder-, Gratis-, Bonus-, Abverkaufs- und Austauschware kann von freiwilliger Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen werden.
21.5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
22. Rücktrittsrecht für Verbraucher
22.1. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
22.2. Bei einem Kaufvertrag beginnt die Rücktrittsfrist grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware erhalten hat.
22.3. Werden mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung getrennt geliefert, beginnt die Frist grundsätzlich mit Erhalt der zuletzt gelieferten Ware.
Ausübung des Rücktritts
22.4. Zur Ausübung des Rücktrittsrechts muss der Verbraucher KOZBACH durch eine eindeutige Erklärung über seinen Entschluss informieren:
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7223 Sieggraben
Österreich
E-Mail: bestellung@kozbach.com
22.5. Der Verbraucher kann hierfür das am Ende dieser AGB enthaltene Muster-Widerrufsformular verwenden. Dessen Verwendung ist nicht verpflichtend.
Online-Rücktrittsfunktion
22.6. Bei Fernabsatzverträgen, die über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden, stellt KOZBACH während der gesetzlichen Rücktrittsfrist die gesetzlich erforderliche Online-Rücktrittsfunktion zur Verfügung.
Diese wird mit „Vertrag widerrufen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung gekennzeichnet.
22.7. Nach Abgabe der Online-Rücktrittserklärung erhält der Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eine elektronische Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger.
23. Folgen des Rücktritts durch Verbraucher
23.1. Im Falle eines wirksamen Rücktritts erstattet KOZBACH die vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen einschließlich der Kosten der günstigsten angebotenen Standardlieferung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
23.2. Zusätzliche Kosten einer vom Verbraucher gewählten teureren Versandart müssen nicht erstattet werden.
23.3. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich mit demselben Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion verwendet wurde, sofern nichts anderes vereinbart wird.
23.4. KOZBACH kann die Rückzahlung bis zum Rückerhalt der Ware oder bis zum Nachweis der Rücksendung zurückhalten, soweit gesetzlich zulässig.
23.5. Die Ware ist unverzüglich und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erklärung des Rücktritts zurückzusenden an:
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23.6. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, soweit er hierüber vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß informiert wurde.
23.7. Der Verbraucher haftet für einen Wertverlust nur, soweit dieser auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über das zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise erforderliche Maß hinausgeht.
24. Ausschluss des Rücktrittsrechts
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht insbesondere kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
a) Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden;
b) Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
c) versiegelt gelieferte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
d) Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Waren vermischt wurden.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
25. Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
25.1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz und die anwendbaren Bestimmungen des ABGB.
25.2. Gesetzliche Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
25.3. Eine freiwillige Herstellergarantie oder sonstige Garantie besteht nur, wenn eine solche ausdrücklich zugesagt wird.
25.4. Eine freiwillige Garantie lässt die gesetzlichen Gewährleistungsrechte unberührt.
26. Wareneingangsprüfung und Mängelrüge bei Unternehmern
26.1. Bei unternehmensbezogenen Geschäften gelten insbesondere die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 UGB.
26.2. Der Unternehmer hat gelieferte Waren unverzüglich nach Ablieferung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auf
erkennbare Mängel,
Transportschäden,
Fehlmengen sowie
Falschlieferungen
zu untersuchen.
26.3. Festgestellte erkennbare Mängel sind KOZBACH unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Eine Meldung innerhalb von grundsätzlich drei Werktagen nach Warenerhalt wird für eine rasche Abwicklung empfohlen, soweit eine angemessene Untersuchung innerhalb dieses Zeitraums möglich ist. Maßgeblich bleibt die gesetzlich angemessene Rügefrist.
26.4. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
26.5. Die Reklamation sollte enthalten:
Rechnungs- oder Bestellnummer,
Artikelbezeichnung,
betroffene Menge,
genaue Beschreibung des Mangels und
soweit sinnvoll Fotos oder sonstige Nachweise.
Reklamationen sind vorzugsweise an reklamation@kozbach.com zu richten.
26.6. Der Unternehmer hat KOZBACH eine angemessene Möglichkeit zur Untersuchung der beanstandeten Ware und zur Durchführung einer allfälligen Verbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen.
26.7. Die Rechtsfolgen einer verspäteten oder unterlassenen Untersuchung bzw. Mängelrüge richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
27. Gewährleistung gegenüber Unternehmern
27.1. Für Unternehmer gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und UGB, soweit nachfolgend zulässig nichts Abweichendes vereinbart wird.
27.2. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen wird gegenüber Unternehmern, soweit gesetzlich zulässig, auf 12 Monate ab Übergabe verkürzt.
27.3. Die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird im unternehmerischen Geschäftsverkehr, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
27.4. Nicht von der Gewährleistung umfasst sind insbesondere Mängel oder Schäden, die nach Übergabe verursacht wurden durch:
normale Abnutzung oder Verschleiß,
unsachgemäße Behandlung,
ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung,
Nichtbeachtung von Pflege-, Lagerungs-, Sicherheits- oder Anwendungshinweisen,
nicht autorisierte Veränderungen oder Reparaturen oder
äußere Einwirkungen nach Gefahrübergang.
27.5. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen ist KOZBACH zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Verbesserung oder Ersatzlieferung einzuräumen, soweit dies gesetzlich zulässig und zumutbar ist.
27.6. Ein unwesentlicher Mangel berechtigt einen Unternehmer nicht zum Rücktritt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
28. Produktrückrufe und Sicherheitsmaßnahmen
28.1. Werden aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder herstellerseitiger Vorgaben Sicherheitsmaßnahmen oder Produktrückrufe erforderlich, sind entsprechende Sicherheits- und Rückrufinformationen zu beachten.
28.2. Unternehmer, insbesondere Wiederverkäufer, haben KOZBACH bei erforderlichen Rückruf- oder Sicherheitsmaßnahmen im zumutbaren und gesetzlich erforderlichen Umfang zu unterstützen.
28.3. Rückrufware ist nur entsprechend den von KOZBACH oder dem verantwortlichen Hersteller bekannt gegebenen Anweisungen zurückzusenden.
29. Haftung und Schadenersatz
29.1. Die Haftung für Personenschäden sowie die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Produkthaftungsrecht, bleibt unberührt.
29.2. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von KOZBACH für Sach- und Vermögensschäden bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
29.3. Gegenüber Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere die Haftung für
mittelbare Schäden,
Folgeschäden,
entgangenen Gewinn,
nicht erzielte Ersparnisse,
Produktions- oder Betriebsausfälle sowie
sonstige reine Vermögensfolgeschäden
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
29.4. Soweit KOZBACH gegenüber Unternehmern haftet und keine zwingende gesetzliche Haftung entgegensteht, ist die Haftung auf den nach Art des Geschäfts typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
29.5. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
29.6. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
30. Aufrechnung und Zurückbehaltung
30.1. Unternehmer dürfen gegen Forderungen von KOZBACH nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die
unbestritten,
von KOZBACH anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt
sind.
30.2. Zurückbehaltungsrechte eines Unternehmers können, soweit gesetzlich zulässig, nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
30.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
31. Compliance, Export- und Handelskontrolle
31.1. Die Vertragsparteien haben die jeweils anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Vorschriften einzuhalten.
31.2. Dies betrifft insbesondere die jeweils anwendbaren Vorschriften über:
fairen Wettbewerb,
Datenschutz,
Korruptionsbekämpfung,
Geldwäscheprävention,
Export- und Importkontrolle sowie
Wirtschafts- und Handelssanktionen.
31.3. Unternehmer sind für die Einhaltung der für ihre eigene Weiterveräußerung, Ausfuhr, Wiederausfuhr oder Verwendung der Produkte maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
31.4. Unternehmer haben erforderliche behördliche Genehmigungen selbst einzuholen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
31.5. KOZBACH ist berechtigt, eine Lieferung oder Leistung auszusetzen oder abzulehnen, wenn ihre Durchführung gegen zwingende gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstoßen würde.
31.6. Verletzt ein Unternehmer schuldhaft solche Vorschriften und entstehen KOZBACH dadurch Ansprüche Dritter, behördliche Kosten oder sonstige Schäden, gelten die gesetzlichen Schadenersatz- und Freistellungsansprüche.
32. Vertraulichkeit bei Unternehmergeschäften
32.1. Individuelle Angebote, Preisvereinbarungen, Sonderkonditionen, Kalkulationen und sonstige ausdrücklich oder nach ihrer Art als vertraulich erkennbare Informationen dürfen ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
32.2. Gesetzliche, behördliche und gerichtliche Offenlegungs-, Auskunfts- und Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
33. Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte
33.1. Texte, Produktfotografien, Grafiken, Kataloge, Produktdarstellungen, Logos, Marken, Designs, Layouts und sonstige Inhalte von KOZBACH sind nach Maßgabe der jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften geschützt.
33.2. Eine über die gesetzlich zulässige Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe oder gewerbliche Verwendung bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
33.3. Durch den Erwerb einer Ware werden keine Rechte an Marken, Logos, Designs, Fotografien, Texten oder sonstigem geistigen Eigentum übertragen.
34. Datenschutz
34.1. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch KOZBACH sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website enthalten.
34.2. Diese AGB stellen keine gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung dar.
35. Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte
35.1. Verpackungen werden entsprechend den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen in Verkehr gebracht und, soweit erforderlich, entpflichtet bzw. lizenziert.
35.2. Soweit für einzelne Produkte besondere gesetzliche Rückgabe-, Entsorgungs-, Recycling- oder Kennzeichnungsvorschriften für Batterien, Akkumulatoren, Elektro- oder Elektronikgeräte gelten, werden die entsprechenden Informationen auf der Website, am Produkt oder in den Produktunterlagen bereitgestellt.
36. Anwendbares Recht
36.1. Es gilt österreichisches Recht.
36.2. Gegenüber Unternehmern wird die Anwendung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
36.3. Gegenüber Verbrauchern gilt die Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
37. Erfüllungsort und Gerichtsstand
37.1. Erfüllungsort für Verträge mit Unternehmern ist, soweit gesetzlich zulässig:
Sieggraben, Österreich.
37.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen zwischen KOZBACH und Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig,
Mattersburg als Gerichtsstand
vereinbart.
37.3. Die sachliche Zuständigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
37.4. Bei grenzüberschreitenden Unternehmergeschäften gilt die Gerichtsstandsvereinbarung nur, soweit sie nach den jeweils anwendbaren internationalen Zuständigkeitsbestimmungen wirksam ist.
37.5. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
38. Änderungen und Nebenabreden
38.1. Änderungen, Ergänzungen und besondere Nebenabreden sollen im unternehmerischen Geschäftsverkehr aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
38.2. E-Mail genügt diesem Textformerfordernis.
38.3. Individuell getroffene und nachweisbare Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
39. Teilunwirksamkeit
39.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies grundsätzlich nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
39.2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
39.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Wirksamkeit und Auslegung von Vertragsbestimmungen.
40. Geschäftsanschrift und Kontakt
kozbach HEALTH & CARE
Klemens Fischer
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7223 Sieggraben
Österreich
Bestellungen und allgemeine Anfragen:
bestellung@kozbach.com
Lieferscheine und Warenanlieferung:
einkauf@kozbach.com
Reklamationen:
reklamation@kozbach.com
Buchhaltungsfragen und Aviso:
buchhaltung@kozbach.com
Rechnungen und Gutschriften:
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren bzw. die Erbringung der folgenden Leistung:
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Anschrift des Verbrauchers:
Bestell- oder Rechnungsnummer, soweit vorhanden:
Datum:
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(nur bei Mitteilung auf Papier):
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Oktober 2026